Gutachtenprüfungen
Die fachliche Überprüfung von Gutachten auf vorhandene Mängel, welche eine Ablehnung des Gutachtens zum Zwecke der Gutachtererstellung zur Folge haben könnte, ist sowohl für die Behörden, Gerichte sowie Kläger und Beklagte sinnvoll.
Liegen Verstöße gegen Grundsätze der allgemeinen Anforderungen an (Verkehrswert-, Beleihungswert-, Schadens-) Gutachten vor, können diese durch die Sachverständige aufgedeckt werden.
Dabei müssen vorhandene Fehler oder Mängel nicht zwingend zur Ungeeignetheit des Gutachtens führen, sondern gegebenenfalls lediglich nachgebessert, oder in Teilen korrigiert werden.
Das Gleiche gilt umgekehrt für zu Unrecht angegriffene oder abgelehnte Gutachten.